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dien  (88.  16,  17);  Bedrohung  mit  dem  Ausschluß,  und  wirklicher  Ausschluß  aus  der  Anstalt,
  und  zwar  für  eine  bestimmte  Zeitdauer  oder  für  immer.

Der  Ausschluß  aus  der  Schule  wird  insbesondere  verfügt:

wegen  öfteren  oder  längeren  unentschuldigten  Wegbleibens  vom  Unterricht;  wegen  hartnäckigen
  Ungehorsams  und  wegen  unsittlichen  Lebenswandels  oder  gemeiner  Vergehen.

g.  24.

Die  unmittelbare  Verwaltung  der  Kunstgewerbeschule  wird  von  dem  Vorstand
und  dem  Lehrerkonvent  derselben  besorgt.

§.  25.

Der  Vorstand,  welcher  zugleich  Mitglied  der  Kommission  für  die  gewerblichen  Fortbildungsschulen
  ist,  wird  auf  den  Vorschlag  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens
  von  Seiner  Majestät  dem  König  ernannt.

Der  Vorstand  hat  nach  außen  die  Schule  in  allen  ihren  Beziehungen  sowohl  dem
Publikum  als  den  öffentlichen  Behörden  gegenüber  zu  vertreten.

Er  ist  für  einen  möglichst  guten  Stand  derselben  in  Beziehung  auf  Unterricht,  Disciplin
  und  ökonomische  Verwaltung  verantwortlich.

Er  verpflichtet  das  an  der  Anstalt  angestellte  Lehramts=  und  Dienstpersonal  und
führt  die  Aufsicht  über  dasselbe  mit  allen  hieraus  fließenden  Befugnissen.  Er  verpflichtet
die  in  die  Anstalt  aufgenommenen  Schüler  und  besorgt  nächst  den  einzelnen  Lehrern  die
Aufrechterhaltung  der  Disciplin  unter  den  Schülern.

Er  führt  endlich  in  dem  Lehrerkonvent  der  Schule  den  Vorsitz.

S.  26.

Im  Falle  seiner  Verhinderung  wird  der  Vorstand  in  der  Leitung  der  Anstalt,
woferne  nicht  hiewegen  besondere  Verfügung  getroffen  wird,  durch  den  dem  Dienstalter
nach  ältesten  Lehrer  der  Schule  vertreten.

§.  27.

Zur  Unterstützung  in  der  Führung  der  Vorstandschaft,  insbesondere  zur  Besorgung
sämmtlicher  bei  der  Kunstgewerbeschule  vorkommenden  Kanzleigeschäfte  ist  dem  Vorstand
ein  eigener  Beamter  beigegeben,  welcher  auch  die  Kassen=  und  Rechnungsführung  besorgt.