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Gewährung  von  Nachlässen  am  Unterrichtsgeld  innerhalb  eines  Viertheils  der  Gesammtsumme
  der  Unterrichtsgelder  von  den  Schülern;

Erkennung  auf  Entziehung  von  Benefizien  und  Stipendien,  auf  Bedrohung  mit  dem
Ausschlusse,  sowie  auf  wirklichen  Ausschluß  aus  der  Anstalt.

B.  In  den  übrigen  Angelegenheiten  der  Kunstgewerbeschule  hat  der  Lehrerkonvent
eine  höhere  Entscheidung  einzuholen,  und  zu  diesem  Behufe  durch  die  Direktion  dem
Ministerium  die  entsprechenden  Anträge  vorzulegen,  beziehungsweise  die  ihm  von  dem
letzteren  aufgetragenen  Gutachten  zu  erstatten;  so  namentlich

bei  allen  Fragen,  welche  das  Schulgebäude  und  dessen  Zubehörden  betreffen;

bei  Aenderungen  in  den  statutarischen  Bestimmungen  und  organischen  Einrichtungen
der  Anstalt;

bei  Modifikationen  im  Lehrplan  der  Anstalt;

bei  Vorkehrungen  für  den  Unterricht  im  Falle  länger  dauernder  Verhinderung  eines
Lehrers,  oder  während  der  Erledigung  einer  Lehrstelle;

bei  Besetzung  erledigter  Lehrstellen,  sowie  des  Verwaltungsamtes  und  der  niederen
Dienste  an  der  Schule;

bei  Errichtung  neuer  Lehrstellen,  Aemter  oder  niederer  Dienste  an  der  Schule,  wie
bei  der  Veränderung  oder  Aufhebung  der  schon  bestehenden;

bei  Einführung  neuer  Unterrichtsmittel  für  die  Schule,  sowie  bei  Aenderungen  in
Absicht  auf  die  schon  bestehenden;

bei  Festsetzung  von  Dienstvorschriften  und  Statuten  über  die  Verwaltung  und
Benützung  der  an  der  Schule  vorhandenen  Unterrichtsmittel  und  Sammlungen;

bei  Erlassung  neuer  Anordnungen  und  Vorschriften  in  Bezug  auf  die  Disciplin;

bei  Beschwerden  gegen  die  eigenen  Disciplinarverfügungen  des  Lehrerkonvents;

bei  Regulirung  der  Gehalte  und  etwaiger  Nebenbezüge  der  Lehrer,  Beamten  und
niederen  Diener  der  Anstalt;

bei  Verleihung  von  Reiseunterstützungen  an  Lehrer  der  Anstalt  aus  den  hiefür
bestimmten  Etatsmitteln;

bei  Festsetzung  der  Beträge  des  Eintritts=  und  Unterrichtsgeldes,  und  anderer  etwa
von  Angehörigen  der  Anstalt  zu  entrichtenden  Gebühren;

bei  Verleihung  von  Stipendien;

bei  Entwerfung  des  Etats  der  Kunstgewerbeschule;