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Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  dem  Eintreffen  der  von  diesem
Ministerium  nach  Berlin  oder  Bern  zu  richtenden  Mittheilung  liegt,  auf  mindestens
zwei  Tage  zu  berechnen.  Der  Transport  des  Auszuliefernden  an  die  Hafendirektion  in
Friedrichshafen  ist,  erforderlichenfalls  nach  vorheriger  Anfrage  bei  dieser  Behörde,  in  der
Weise  einzuleiten,  daß  der  Auszuliefernde  an  dem  festgesetzten  Tage  in  Rorschach  oder
Romanshorn  eintrifft.  Ueber  den  Vollzug  der  Auslieferung  ist  seitens  der  Staatsanwaltschaft
  Anzeige  an  das  Justizministerium  zu  erstatten.

Stuttgart,  den  5.  März  1897.
Breitling.  Mittnacht.  Pischek.

Gekauntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Errichtung  eines  Gewerbegerichte.  Vom  1.  März  1897.

In  Vollzug  des  Reichsgesetzes  über  die  Gewerbegerichte  vom  29.  Juli  1890  ist  für
den  Bezirk  der  Gemeinde  Schwenningen  ein  Gewerbegericht  errichtet  worden.
Dasselbe  wird  am  1.  April  d.  J.  in  Wirksamkeit  treten.

Stuttgart,  den  1.  März  1897.
Pischek.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).