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Verwaltungs-  Bundesstaat.

 

 

 

 

 

 

 

n  uen  Landwehrbezirke  (bezw.  Aushebungs-)  (Provinz,  bezw.  Regierungsr
  6  bezirke  bezirk)
Kreis  Darmstadt.
x.  50  "  1  Darmstadt.  DOffenbach.
dee  4  |2  *  d  sreis  irburg.⅝  Großherzogthum  Hessen
u—  berzog-  II  Darmstadt.  Groß-Gerau.  "6
Division.  hese  Kreis  Erbach.
15  Erbach.  Heppenheim.

Die  Veränderungen  im  Bezirke  der  Großherzoglich  hessischen  (25.)  Division  werden  am  1.  April
d.  J.  in  Kraft  treten.  «
Berlin,  den  26.  Februar  1897.  6
Der  Reichskanzler:
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

Verfügung  des  Ministerinums  des  Innern,
betreffend  den  Vollzug  des  Hörsengesetzes  vom  22.  Juni  1896.  Vom  11.  März  1897.

Zum  Vollzug  des  Börsengesetzes  vom  22.  Juni  1896  (Reg.  Blatt  S.  157)  wird
hiemit  in  theilweiser  Aenderung  der  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
23.  Dezember  1896  (Reg.  Blatt  S.  328)  Nachstehendes  verfügt:

An  die  Stelle  des  §.  3  der  Verfügung  vom  23.  Dezember  1896  tritt  folgende  Bestimmung:


Das  für  die  Effektenbörse,  sowie  für  die  Industrie=  und  Handelsbörse  zu  bildende
Ehrengericht  besteht  aus  fünf  Mitgliedern,  welche-von  der  Handels=  und  Gewerbekammer
in  Stuttgart  je  auf  3  Jahre  aus  ihrer  Mitte  gewählt  werden.  Für  den  Fall  des  Ausscheidens
  einzelner  Mitglieder  werden  von  der  Handels=  und  Gewerbekammer  ebensoviele
Ersatzmänner  auf  die  gleiche  Zeitdauer  bestellt.

110  Der  2.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  25.  Kavalleriebrigade  (Großherzoglich  hessischen)  im  Frieden
unterstellt.