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Das  Ehrengericht  an  der  Landesproduktenbörse  besteht  aus  sieben  Mitgliedern,  wovon
  drei  von  der  Handels=  und  Gewerbekammer  in  Stuttgart  und  vier  vom  Börsenvorstande
  je  auf  3  Jahre  gewählt  werden.  Für  die  ordentlichen  Mitglieder  werden  in
gleicher  Weise  und  auf  die  gleiche  Zeitdauer  ebensoviele  Ersatzmänner  bestellt.
Die  Ehrengerichte  wählen  aus  ihrer  Mitte  je  einen  Vorsitzenden.

Stuttgart,  den  11.  März  1897.
Pischek.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).