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M  9.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Dienstag,  den  18.  Mai  1897.

 

Inhalt:
Gesetz,  betreffend  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  für  den  Eisenbahndan  Plowie  für  außerordentliche  Bedürfnisse
der  Verkehrsanstalten-Verwaltung  in  der  Finanzperiode  1897/99.  14  Mai  1897.  —  Verfügung  des

Fanzmiisteriunss,  betreffend  den  Spielkartenstempel.  Vom  29.  urem

 

Grset,
betreffend  die  Heschaffung  von  Geldmitteln  für  den  Eisenbahnbau,  sowie  für  außerordentliche
Hedürfnisse  der  Verkehrsanstalten-Verwaltung  in  der  Finanzperiode  1897/99.
Vom  12.  Mai  1897.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  und  unter  Zustimmung  Unserer
getreuen  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:

Art.  1.

Es  werden  bestimmt:
1)  für  die  Güterbahn  von  Untertürkheim  nach  Kornwestheim,  dritte  und  letzte

Nate  1350  000  ¼¾,
2)  für  die  Eisenbahn!  von  rriih  bis  zur  **  gegen
Lindau,  zweite  Rate  .  .....1600  000kxfä

Zusammen  ..3150000.-4