40

Art.  2.
Es  werden  bestimmt:

1)  für  die  Herstellung  eines  zweiten  Gleises  der  Bahnstrecke  Bietigheim—Jagstfeld
  mit  Erweiterung  der  Zmwischenstationen  und
gleichzeitiger  Ausführung  eines  NRangirbahnhefs  bei  Heilbront
als  fünfte  Ratet  ..  .  900000  A,
2)  für  die  Herstellung  eines  zweiten  Gleises
a.  auf  der  Bahnstrecke  Waiblingen  —Schorndorf,  erste  Rate  .  500  000  MA,

b.  auf  der  Bahnstrecke  Plochingen—Tübingen,  erste  Rattet  700  000
Zusammen  2100  0004
Art.  3.

Für  sonstige  Erweiterungen  und  Verbesserungen  an  den  im  Betrieb  befindlichen
Bahnen  werden  verwendet:

1)  für  die  hergiößerung  der  t  Wagenwertstätie  Cannstatt.  fünfte  und

letzte  Rate  .  ..  .  325  000,
2)  für  den  Bau  einer  neuen  Lokomotivwerkstätte  in  Eßlingen  nit

Zufahrtsgleis  und  zehn  Beamten-  und  Arbeiterwohngebäuden  —

unter  Wegfall  der  projektirten  kleineren  Betriebswerkstätte  in

Bietigheim,  zweite  Nate  1  600  000,
3)  für  die  Verstärkung  des  Oberbaus  der  Hauptbahnstrece  Mühl.

acker—Ulm,  zweite  Rate  1430  000%,
4)  für  die  theilweise  Verlegung  der  Bahn  wischen  den  Stationen

Plochingen  und  Reichenbach  120  0006,
5)  für  die  Erweiterung  des  Bahnhofs  Zuffenhausen,  anste  Nate  100  000,
6)  für  die  Erweiterung  der  Gleise  auf  dem  Behnhef  Eblingen  2240  000  ,
7)  für  die  Erweiterung  des  Bahnhofs  Hall  250  000  J,
8)  für  die  Erweiterung  der  Station  Lorch  30  000,

9)  für  die  Erbauung  von  Kanzleigebäuden  in  Stuttgart,  erste  Rate  —
10)  für  die  Erbauung  einer  Betriebswerkstätte  in  Muhlader  und
zweier  Wohngebäude  daselbtt  1  000,