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Gesammtverzeichniß
derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  8.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
berechtigt  sind.

 

Bemerkungen:

1.  Die  mit  '  bezeichneten  Gymnafien  (A.  a)  und  Progymnasien  (B.  a  und  C.  a)  an  Orten,  an
welchen  sich  keine  der  zur  Ertheilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten
unter  A.  b,  B.  b  und  c  oder  C.:ci  (Real-Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium)  mit
obligatorischem  Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem
Unterricht  im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen
Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem
Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung
des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  #  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

 

Aebersicht.  Eeite.

Oeffentliche  Lehranstalten.  Seite  Progymnasien  (Cö.  a9)9)102
Gymnasien  (A.  a)  900  |  Realschulen  (C.  h5h5h).  104
Real-  Gymnasien  (A.  bk)  .  .97  Real-Progymnasien  (C.  c)  107
Ober-Realschulen  (A.  i*  ..  ....  100«HöheteButgetfchulen(c(l)..  ..1otz
Progymnasten(8a)'...  ....101  Oeffentliche  Schullehrer-Seminare  (C.  8  108
Realschulen  (B.  bh.  ..  101  Andere  öffentliche  Lehranstalten  (C.  *  112
Real-Progymnasien  (B.  )  ..  ...102  Privat-Lehranstalten  112

Geffentliche  FPehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genigt.

a.  Gymnasten.

I.  Königreich  Preußen.  Arnsberg,
Aachen:  Kaiser-Karls-Gymnasium,  *Aschersleben,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,  Attendorn,
Allenstein,  Aurich,
Altona,  Barmen,

Anklam,  Bartenstein,