Privat-Lehranstalten.  115

Realschule  der  Talmud-Toraunter  Lei-XVII.

  Freie  und  Hausfestadt  Hamburg.  tung  des  Dr.  Joseph  Goldschmidt.
Realschule  des  unter  Leitung  des

Hamburg:  Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,  Direktors  J.  Wichern  und  des
Stiftungsschule  von  1815  unter  wissenschaftlichen  Lehrers  Karl
Leitung  des  Dr.  Oskar  Drünert,  Harald  von  Dameck  stehenden  Pau-1Schule
  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,  linums  Pensionat  des  Rauhen
1Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,  Hauses.

Berlin,  den  10.  Juni  1897.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

Verfügung  des  Ministeriume  der  auswärtigen  Augelegenheiten,  Ablheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  Ausgabe  einer  Telegraphenordnung  für  Württemberg.
Vom  3.  Juli  1897.
Vom  10.  Juli  d.  J.  ab  tritt  an  Stelle  der  unter  dem  11.  Juli  1891  erlassenen
Telegraphenordnung  (Reg.  Blatt  1891  S.  211)  die  nachstehende

Telegraphenordnung

in  Kraft,  deren  Bestimmungen  für  den  gesammten  Verkehr  der  Württembergischen
Telegraphenanstalten  zur  Anwendung  kommen.

S.  1.
Benützung  des  Telegraphen.

I.  Die  Benützung  der  für  den  öffentlichen  Verkehr  bestimmten  Telegraphen  steht
Jedermann  zu.  Die  Verwaltung  hat  jedoch  das  Recht,  ihre  Linien  und  Telegraphenanstalten
  zeitweise  ganz  oder  zum  Theil  für  alle  oder  für  gewisse  Gattungen  von
Korrespondenz  zu  schließen.  ·

II.  Privattelegramme,  deren  Inhalt  gegen  die  Gesetze  verstößt  oder  aus  Rücksichten
des  öffentlichen  Wohles  oder  der  Sittlichkeit  für  unzulässig  erachtet  wird,  werden  zurückgewiesen.
  Die  Entscheidung  über  die  Zulässigkeit  des  Inhalts  steht  dem  Vorsteher  der
Aufgabeanstalt,  bezw.  der  Zwischen=  oder  Ankunftsanstalt  oder  dessen  Vertreter,  in  zweiter