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Instanz  der  K.  Generaldirektion  der  Posten  und  Telegraphen  und  in  letzter  Instanz  dem
K.  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
zu,  gegen  dessen  Entscheidung  eine  Berufung  nicht  stattfindet.  Bei  Staatstelegrammen
steht  den  Telegraphenanstalten  eine  Prüfung  der  Zulässigkeit  des  Inhalts  nicht  zu.

g.  2.

Eintheilung  der  Telegramme.

I.  Die  Telegramme  zerfallen  rücksichtlich  ihrer  Behandlung  in  folgende  Gattungen:
1)  Staatstelegramme,
2)  T.  J.  J.  83  ci.

3)  a)  dringende
b)  gewöhnliche

Bei  der  Beförderung  genießen  die  Staatstelegramme,  welche  als  solche  bezeichnet  und
durch  Siegel  oder  Stempel  beglaubigt  sein  müssen,  vor  den  übrigen  Telegrammen,  die
Telegraphendienstteleg  vor  den  Privattelegrammen  und  die  dringenden  Privattelegramme
  vor  den  gewöhnlichen  Privattelegrammen  den  Vorrang.

II.  In  Bezug  auf  die  Abfassung  sind  zu  unterscheiden:
1)  Telegramme  in  offener  Sprache,
2)  Telegramme  in  geheimer  Sprache.
Die  geheime  Sprache  scheidet  sich  in
a)  verabredete  Sprache,
b)  chiffrirte  Sprache.

III.  Unter  „Telegrammen  in  offener  Sprache“  werden  solche  Telegramme
verstanden,  welche  in  einer  oder  in  mehreren  der  für  den  telegraphischen  Verkehr  zugelassenen
  Sprachen  derart  abgefaßt  sind,  daß  sie  einen  verständlichen  Sinn  geben.  Sie
behalten  die  Eigenschaft  als  Telegramme  in  offener  Sprache  auch,  wenn  sie  Handelszeichen
  enthalten.  Welche  Sprachen  neben  der  deutschen  für  Telegramme  in  offener
Sprache  gestattet  sind,  wird  von  der  Telegraphenverwaltung  bekannt  gemacht.  Für  Telegramme,
  welche  streckenweise,  oder  ausschließlich  durch  Telegraphen  der  innerhalb  des
Deutschen  Reiches  gelegenen  Eisenbahnen  zu  befördern  sind,  ist  jedoch  die  Fassung  in
deutscher  Sprache  Bedingung,  soweit  nicht  für  einzelne  Bahnen  und  Stationen  der
Gebrauch  fremder  Sprachen  ausdrücklich  nachgegeben  wird.

]  Privattelegramme.