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(FS)  für  „nachzusenden“,

(PR)  für  „Post  eingeschrieben“,

(XP)  für  „Eilbote  bezahlt“,

(KXP)  für  „Antwort  und  Bote  bezahlt“,
(RKO  für  „offen  zu  bestellen“,

(MP)  für  „eigenhändig  zu  bestellen"
(TR)  für  „telegraphenlagernd“,

(PG)  für  „postlagernd“,

(PGOh)  für  „postlagernd  eingeschrieben“,
(TMx)  für  „x  Aufschriften“.

V.  Die  Aufschrift  muß  alle  Angaben  enthalten,  welche  nöthig  sind,  um  die
Uebermittelung  des  Telegramms  an  dessen  Bestimmung  zu  sichern,  und  ferner  so  beschaffen
sein,  daß  die  Bestellung  an  den  Empfänger  ohne  Nachforschungen  und  Rückfragen  erfolgen
  kann.  Sie  muß  für  die  großen  Städte  die  Straße  und  die  Hausnummer  nachweisen
  oder  in  Ermangelung  dieser  Angaben  Näheres  über  die  Berufsart  des  Empfängers
oder  andere  zweckentsprechende  Mittheilungen  enthalten.  Selbst  für  kleinere  Orte  ist  es
wünschenswerth,  daß  dem  Namen  des  Empfängers  eine  ergänzende  Bezeichnung  beigefügt
wird,  welche  geeignet  ist,  im  Falle  einer  Entstellung  des  Eigennamens  der  Bestimmungsanstalt
  für  die  Ermittelung  des  Empfängers  einen  Anhalt  zu  gewähren.  Die  genaue
Bezeichnung  der  geographischen  Lage  des  Bestimmungsorts  ist  erforderlich,  sofern  ein
Zweifel  über  die  dem  Telegramm  zu  gebende  Nichtung  bestehen  kann,  namentlich  bei
gleichlautenden  Ortsbezeichnungen.

VI.  Die  Aufgabe  von  Telegrammen  mit  der  Bezeichnung  „bahnhoflagernd“  ist  zulässig.

VII.  Die  Anwendung  einer  abgekürzten  Aufschrift  ist  zulässig,  wenn  dieselbe  vorher
seitens  des  Empfängers  mit  der  Telegraphenanstalt  seines  Wohnortes  vereinbart  worden
ist.  Demjenigen  Korrespondenten,  welcher  eine  mit  der  Telegraphenanstalt  vereinbarte
abgekürzte  Aufschrift  hinterlegt  hat,  ist  gestattet,  diese  Aufschrift  in  den  für  ihn  bestimmten
Telegrammen  an  Stelle  des  vollen  Namens  und  der  Wohnungsangabe  anwenden  zu
lassen.  Der  Name  der  Bestimmungs--Telegraphenanstalt  muß  außerdem  angegeben  werden.

Ist  das  Telegramm  an  eine  dritte  Person  gerichtet,  welche  sich  bei  dem  Inhaber