123

staben  nach  dem  (durch  die  Ausführungsübereinkunft  zu  dem  internationalen
Telegraphenvertrage  eingeführten)  Morse-Alphabet  festgesetzt.  Der  Ueberschuß,
je  bis  zu  weiteren  15  Buchstaben,  wird  für  ein  Wort  gezählt.

d)  Die  größte  Länge  eines  Taxwortes  in  verabredeter  Sprache  ist  auf
10  Buchstaben  festgesetzt.  Die  Wörter  in  offener  Sprache,  welche  im  Text  eines
gemischten,  d.  h.  aus  Wörtern  der  offenen  und  der  verabredeten  Sprache  zusammengesetzten
  Telegramms  enthalten  sind,  werden  bis  zur  Höhe  von  10  Buchstaben
  für  ein  Wort  gezählt.  Vom  etwaigen  Ueberschuß  wird  jede  Reihe  bis  zu
10  Buchstaben  für  ein  weiteres  Wort  gezählt.  Wenn  dieses  gemischte  Telegramm
außerdem  einen  chiffrirten  Text  enthält,  so  werden  die  chiffrirten  Stellen  nach
den  Bestimmungen  unter  h  gezählt.

Wenn  das  gemischte  Telegramm  nur  einen  Text  in  offener  und  einen  solchen
in  chiffrirter  Sprache  enthält,  so  werden  die  in  offener  Sprache  abgefaßten
Stellen  den  Bestimmungen  unter  c,  und  der  in  chiffrirter  Sprache  abgefaßte
Text  den  Vorschriften  unter  h  entsprechend  gezählt.

e)  Als  je  ein  Wort  werden  gezählt:

1)  in  der  Aufschrift:

a)  der  Name  der  Bestimmungsanstalt,

b)  der  Name  des  Bestimmungslandes  oder  der  Unterabtheilung  des  Gebiets,
ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  zu  ihrem  Ausdruck  gebrauchten  Wörter  und
Buchstaben,  unter  der  Bedingung,  daß  diese  Wörter  so  geschrieben  sind,  wie
sie  in  den  amtlichen  Verzeichnissen  erscheinen,

2)  jedes  einzeln  stehende  Schriftzeichen  (Buchstabe  oder  Ziffer),

3)  das  Unterstreichungszeichen,

4)  die  Klammer  (die  beiden  Zeichen,  welche  zu  ihrer  Bildung  dienen),

5)  die  Anführungszeichen  (die  beiden  Zeichen  am  Anfang  und  am  Ende  einer
einzelnen  Stelle),

6)  die  nach  §.  3  1V  zugelassenen  Abkürzungen  für  die  besonderen  Angaben  vor
der  Telegrammaufschrift  (einschließlich  der  zugehörigen  Klammern).

s)  Die  durch  einen  Apostroph  getrennten  oder  durch  einen  Bindestrich  verbundenen
Wörter  werden  als  einzelne  Wörter  gezählt.  Es  können  jedoch  die  in  der  eng-