Aulage.

K.  Landgericht  Ellwangen.

Güterbuch

für  die  exemten  Grundstücke  der  Standesherrschaft  oder  des  Nilterguts  N.

Aktenbund  No.  12.

Besitzer  (Eigenthümer):
1)  Freiherr

je  zu  einem  Drittheil.

Dieselben  haben  die  Grundstücke  (die  Standesherrschaft  N.  —  des  Ritterguts  J.)
nach  dem  am  .  .  .  .  rfolgten  Toder  laut  der  Theilung
vom  als  Stammgutsnachfolger  (Fideikommißnachfolger)  erworben.