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In  der  Meldung  hat  der  Kandidat  anzugeben,  ob  er  in  Geographie,  Naturgeschichte
oder  Naturlehre,  bezw.  in  welchem  Theil  der  Naturgeschichte  (Zoologie,  Botanik  oder
Mineralogie)  er  geprüft  zu  werden  wünscht,  ferner  welche  Werke  der  klassischen  Litteratur
er  genauer  studirt  hat,  endlich  mit  welchen  Werken  hervorragender  pädagogischer  Schriftsteller
  er  sich  näher  bekannt  gemacht  hat.

Auch  hat  der  Kandidat  in  seiner  Meldung  sich  darüber  zu  äußern,  ob  er  in  einem
der  in  §.  15  Abs.  2  genannten  fakultativen  Prüfungsfächer  eine  Prüfung  erstehen  will.

S.  18.
Die  Prüfung  zerfällt  in  eine  theoretische  (schriftliche  und  mündliche)  und  eine
praktische.
8.  19.
In  der  schriftlichen  Prüfung  sind  folgende  Arbeiten  zu  fertigen:
1)  ein  deutscher  Aufsatz,  dessen  Thema  in  der  Regel  aus  der  allgemeinen  Erziehungs=
  und  Unterrichtslehre  oder  aus  der  Schulpraxis  genommen  wird;
2)  Beantwortung  je  einer  Frage  aus  der  speziellen  Unterrichtslehre  und
aus  der  Geschichte  der  Pädagogik;
3)  Beantwortung  einer  Frage  aus  der  Geschichte;
4)  Beantwortung  einer  Frage,  die  nach  Wahl  des  Kandidaten  aus  der  Geographie,
  Naturgeschichte  oder  Naturlehre  zu  nehmen  ist;
5)  Lösung  einiger  Aufgaben  aus  der  Arithmetik  und  Geometrie;
außerdem
6)  für  die  evangelischen  Schulamtskandidaten:  Beantwortung  einer  Frage
aus  der  Religion.
Für  diejenigen,  welche  in  einer  fremden  Sprache  sich  prüfen  lassen,  tritt  hinzu:
ein  Diktat  in  der  fremden  Sprache  und
die  Uebersetzung  eines  zusammenhängenden  Stückes  aus  der  deutschen  in  die
fremde  Sprache.
§.  20.
Sämmtliche  Arbeiten  werden  in  Klaufur  unter  einer  von  der  Prüfungskommission
anzuordnenden  Aussicht  gefertigt.