169

15.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Freitag,  den  30.  Juli  1897.

 

Inhalt:
Bekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  dle  Verkehrsanstalten,  betreffend
ie  Ertheilung  der  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  Lokalbahn  von  Karlsruhe  nach  Herrenalb  und  von
Filingen  0  1  Pforäbeim  für  den  innerhalb  des  württembergischen  Staatsgebiets  belegenen  Theil  dieser  Bahn.
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Bekanntmachnng  des  Ministerinms  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  Ertheilung  der  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  Eokalbahn  von  Karlsruhe  nach
Herrenalb  und  von  Ettlingen  nach  pforzheim  für  den  innerhalb  des  württembergischen  Staatsgebiets
  belegenen  Theil  dieser  gLahn.  Vom  14.  Juli  1897.
Nachdem  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Majestät  des  Königs
vom  3.  Juli  1897  dem  aus  den  Firmen
Berliner  Handelsgesellschaft,  Robert  Warschauer  &amp;  Cie.  und
A.  Schaaffhausen'scher  Bankverein  in  Berlin
bestehenden  Unternehmer-Konsortium  die  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  Lokalbahn
von  Karlsruhe  nach  Herrenalb  und  von  Ettlingen  nach  Pforzheim  für  den  innerhalb  des
württembergischen  Staatsgebiets  belegenen  Theil  dieser  Bahn  ertheilt  worden  ist,  wird
die  Konzessions-Urtunde  nachstehend  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  14.  Juli  1897.  ç
Mittnacht.