207

19.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Donnerstag,  den  30.  September  1897.

 

Inhalt:

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der  Buchdruckereien  und

christgießereien.  Vom  7.  September  1897.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend

eine  Aenderung  in  der  Person  des  Württembergischen  Hauptagenten  der  Transportversicherungsgesellschaft

„Neuer  Schweizerischer  Lloynd“  in  Winterkhur.  Vom  13.  September  1897.  —  Verfügung  der  Ministerien  des

Innern  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Vornahme  einer  Viehzählung  in  Württemberg  am  1.  Dezember  1897.
Vom  17.  September  1897.

 

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der  guchdruckereien  und  Schriftgießereien.
Vom  7.  September  1897.

Zum  Vollzug  der  vom  Bundesrath  über  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der
Buchdruckereien  und  Schriftgießereien  erlassenen  Vorschriften  (Bekanntmachung  des
Reichskanzlers  vom  31.  Juli  d.  J.,  Reichsgesetzblatt  S.  614)  wird  bestimmt,  daß  die
Wahrnehmung  der  in  Ziffer  I  Nr.  1  und  2  und  Ziffer  III  dieser  Bekanntmachung  der
höheren  Verwaltungsbehörde  ibertragenen  Befugnisse  den  Kreisregierungen
  zukommt.

Stuttgart,  den  7.  September  1897.
Pischek.