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Bekauntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,

betreffend  eine  Aendernng  in  der  Person  des  Württembergischen  Hanptagenten  der  Trausportversicherungsgesellschaft
  „Nener  Schweizerischer  Eloyd“  in  Winterthur.  Vom  13.  September  1897.

Nachdem  an  Stelle  des  bisherigen  Württembergischen  Hauptagenten  der  Transportversicherungsgesellschaft
  „Neuer  Schweizerischer  Lloyd“  in  Winterthur  Paul  Zahn,  früher
in  Stuttgart,  jetzt  in  Pforzheim,  der  Kaufmann  Adolf  Krüger  in  Stuttgart  als
solcher  bestätigt  worden  ist,  wird  dies  hiemit  bekannt  gemacht.

Stuttgart,  den  13.  September  1897.
Pischek.

Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen,
betreffend  die  Vornahme  einer  Viehzählung  in  Württemberg  am  I.  Dezember  1897.
Vom  17.  September  1897.
Nach  dem  Beschlusse  des  Bundesraths  vom  7.  Juli  1892  ist  am  1.  Dezember  1897
eine  beschränkte  Viehzählung  für  das  Deutsche  Reich  vorzunehmen.  Zur  Vollziehung
dieses  Beschlusses  wird  in  Betreff  der  Viehzählung  für  Württemberg  folgendes  verfügt:

8.  1.
Die  Zählung  des  Viehs  erfolgt  nach  dem  Stande  am  1.  Dezember  1897.
Dabei  soll  das  in  jedem  Hause,  Gehöft  oder  Anwesen  nebst  den  zugehörigen  Nebengebäuden
  und  sonstigen  Räumlichkeiten  in  Fütterung  stehende  Vieh  gezählt  werden.
Die  Aufnahme  der  Thiere  mit  Einschluß  der  Militärpferde  hat  mittels  der  Hausliste
——i  Formular  A  —  nach  den  daselbst  bezeichneten  Gattungen  und  Abtheilungen  durch
—GE  denjenigen,  unter  dessen  unmittelbarer  Aufsicht  und  Verwaltung  das  Haus,  Gehöft  oder
Anwesen  steht,  auch  wenn  derselbe  nicht  Eigenthümer  des  Viehs  ist,  in  der  Zeit  vom
30.  November  bis  2.  Dezember  Mittags  zu  geschehen,  und  zwar,  wenn  mehrere  Haushaltungen
  in  dem  Haus,  Gehöfte  oder  Anwesen  sich  befinden,  für  jede  Haushaltung  auf
einer  besonderen  Zeile  der  Hausliste.
S.  2.
Es  ist  darauf  zu  achten,  daß  auch  besondere  Viehbestände,  wie  z.  B.  Vieh  in
Schlachthäusern,  Thierkliniken,  Pferde  in  Kasernen,  Landgestüten,  Bergwerken  u.  s.  w.