218

dem  Gesetz  über  die  Kriegsleistungen,  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  für  die
Pferde  der  im  Falle  eines  Krieges  auf  Märschen  und  in  Kantonnirungen  befindlichen  Theile  der  bewaffneten
  Macht,  einschließlich  des  Heeresgefolges,  der  Tagesfouragesatz  (schwere  Kriegsration)  an  Heu
von  1500  auf  2500  Gramm  erhöht  worden  ist.  Für  schwere  Pferde  kaltblütigen  Schlages  beträgt  der
Tagesfouragesatz  an  Heu  auch  fernerhin  7500  Gramm  (vgl.  die  Bekanntmachung  vom  3.  November  1893,
Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  310).)

Berlin,  den  8.  September  1897.
Der  Reichskanzler:

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

HBekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  eine  Aenderung  in  der  person  des  Württembergischen  Hauptagenten  der  Eidgenössischen
Transportversicherungsgesellschaft  in  Bürich.  Vom  4.  Oktober  1897.

Nachdem  an  Stelle  des  bisherigen  Württembergischen  Hauptagenten  der  Eidgenössischen
Transportversicherungsgesellschaft  in  Zürich  Max  Hartmann,  in  Firma  Zerweck  und
Hartmann,  in  Stuttgart  der  Kaufmann  Sigmund  Nördlinger  in  Stuttgart  aufgestellt
und  bestätigt  worden  ist,  wird  dies  hiermit  bekannt  gemacht.

Stuttgart,  den  4.  Oktober  1897.  ç
Pischek.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Anordnung  einer  neuen  Abgeordnetenwahl  für  den  Gberamtsbezirk  Böblingen.
Vom  12.  Oktober  1897.

Nachdem  der  bisherige  Abgeordnete  für  den  Oberamtsbezirk  Böblingen  in  Folge
seiner  Beförderung  im  Staatsdienst  Sitz  und  Stimme  in  der  Kammer  der  Abgeordneten
verloren  hat,  wird  auf  Allerhöchsten  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs  die  Vornahme
  einer  Neuwahl  für  den  Oberamtsbezirk  Böblingen  angeordnet  und  Nachstehendes
verfügt:  «  ·
1)  Die  örtlichen  Kommissionen  für  Entwerfung  und  Fortführung  der  Wählerlisten
haben  unverweilt  für  die  Richtigstellung  der  letzteren  Sorge  zu  tragen.

*)  Württ.  Reg.  Blatt  von  1894  S.  85.