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Nürnberg  die  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  auf  württembergischem  Gebiet
liegenden  Theilstrecke  einer  dem  öffentlichen  Personenverkehr  dienenden  elektrischen  Straßenbahn
  von  Ulm  nach  Neu-Ulm  ertheilt  worden  ist,  wird  die  Konzessions-Urkunde  nachstehend
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  29.  Oktober  1897.
Mittnacht.

Konzessions-Arkunde
für  eine
elektrische  Straßenbahn  von  Ulm  nach  dem  Bahnhof  Neu-Ulm.

Der  Elektrizitäts-Aktiengesellschaft  vormals  Schuckert  &amp;  Cie.  in  Nürnberg  wird  in
Gemäßheit  der  Allerhöchsten  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  25.  Oktober
  1897  auf  Grund  des  Art.  6  des  Gesetzes  vom  18.  April  1843,  betreffend  den  Bau
von  Eisenbahnen,  die  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  auf  württembergischem  Gebiet
  liegenden  Theilstrecke  einer  dem  öffentlichen  Personenverkehr  dienenden  elektrischen
Straßenbahn  zwischen  Uim  und  Neu-Ulm  unter  folgenden  Bedingungen  ertheilt:

8.  1.

Der  Unternehmer  hat  für  den  Bau  und  den  Betrieb  der  Bahn  eine  besondere  Niederlassung
  in  Ulm  zu  errichten.  An  dem  Ort  dieser  Niederlassung  hat  er  für  alle  auf  den
Bau  und  Betrieb  der  Bahn  sich  beziehenden  oder  aus  der  gegenwärtigen  Konzessions-Urkunde
  abgeleiteten  Ansprüche  Recht  zu  geben.  Der  Ort  der  Niederlassung  gilt  den
württembergischen  Behörden  gegenüber  als  Sitz  des  Unternehmers.

S.  2.

Für  die  gesammte  Leitung  der  Bau=  und  Betriebsverwaltung  ist  ein  Vorstand  zu
bestellen,  der  für  die  Geschäftsführung,  insoweit  sie  der  staatlichen  Beaufsichtigung  unterliegt,
  der  Aufsichtsbehörde  verantwortlich  ist  und  überhaupt  das  Unternehmen  den  Behörden
und  dem  Publikum  gegenüber  sowohl  gerichtlich  als  außergerichtlich  zu  vertreten  hat.

S.  3.

Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  sich  den  Anordnungen  zu  unterwerfen,  die  von  der
Staatsregierung  zu  Ausübung  des  Aufsichtsrechts  über  seine  Geschäftsführung  erlassen
wurden  oder  noch  erlassen  werden.

Die  Einhaltung  der  Konzessionsbedingungen,  sowie  der  Seitens  des  Königlichen  Mini-