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ergeben  sollten,  werden  unbeschadet  der  Bestimmungen  des  §.  3  durch  das  Königliche  Ministerium
  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vorbehältlich
  der  Rechtsbeschwerde  an  den  Königlichen  Verwaltungsgerichtshof  nach  Maßgabe  des
Art.  13  des  Gesetzes  über  die  Verwaltungsrechtspflege  vom  16.  Dezember  1876  entschieden.
S.  18.
Die  Sportel  für  die  Ertheilung  der  Konzession  wird  nach  Maßgabe  der  Nummer  21
Ziff.  1  des  Sporteltarifs  auf  den  Betrag  von  100  festgesetzt.
Stuttgart,  den  29.  Oktober  1897.
K.  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten.
Mittnacht.

Versügung  des  Ministerinms  des  Innern,
betreffend  die  Abänderung  der  Vollzugsverfügung  zur  Gewerbeordnung  vom  12.  Dezember  1396.
Vom  19.  Oktober  1897.

Zum  Vollzug  des  Reichsgesetzes  vom  6.  August  1896,  betreffend  die  Abänderung  der
Gewerbeordnung  (Reichsgesetzblatt  S.  685),  wird  hiemit  verfügt,  daß  §.  7  Abs.  3  der  zum
Vollzug  der  Gewerbeordnung  ergangenen  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
12.  Dezember  1896  (Reg.  Blatt  S.  322)  aufgehoben  wird,  da  die  Bestimmung  des  §.  56
Abs.  4  der  Gewerbeordnung  über  die  Vorlegung  und  Führung  eines  Druckschriftenverzeichnisses
  im  Fall  des  §.  44  Abs.  4  der  Gewerbeordnung  keine  Anwendung  findet.

Stuttgart,  den  19.  Oktober  1897.
Pischek.

Hekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  den  Bilfsverein  für  rekonvaleszente
Geisteskranke  in  Württemberg.  Vom  26.  Oktober  1897.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  22.  Oktober  d.  Is.  allergnädigst  geruht,
  dem  Hilfsverein  für  rekonvaleszente  Geisteskranke  in  Württemberg
die  juristische  Persönlichkeit  auf  Grund  der  vorgelegten  Statuten  vorbehältlich  der  Rechte
Dritter  zu  verleihen.

Stuttgart,  den  26.  Oktober  1897.
Pischek.

GBedruckt  bei  G.  Hasselbrint  (Chr.  Scheufele).