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bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens,
betreffend  das  Raugverhältniß  der  ordentlichen  Honorarprofessoren  der  Kandesuniversttät.
Vom  16.  November  1897.

Vermöge  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Majestät  des  Königs  vom
15.  November  d.  Is.  sind  die  ordentlichen  Honorarprofessoren  der  Landesuniversität  in
die  sechste  Stufe  der  Rangordnung  eingereiht  worden.

Stuttgart,  den  16.  November  1897.
Sarwey.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele.