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betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Schühengesellschaft  in  Rottweil.
«  Vom  24.  November  1897.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  28.  Juli  d.  Is.  allergnädigst  geruht,
der  Schützengesellschaft  Rottweil  die  juristische  Persönlichkeit  auf  Grund  der  vorgelegten
  Statuten  vorbehältlich  der  Rechte  Dritter  zu  verleihen.

Stuttgart,  den  24.  November  1897.
—/  Pischek.

vVerfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Umlage  des  Gebäudebrandschadens  für  das  Jahr  1896.  Vom  26.  November  1897.

Nach  Maßgabe  des  Art.  39  Abs.  1  und  Art.  40  des  Gesetzes  vom  14.  März  1853,
betreffend  die  veränderte  Einrichtung  der  allgemeinen  Brandversicherungsanstalt  (Reg.  Blatt
S.  79)  sowie  des  Art.  1  des  Gesetzes  vom  30.  März  1875,  betreffend  einige  Abänderungen
  des  Gesetzes  vom  14.  März  1853  aus  Anlaß  der  Einführung  der  Reichsmarkrechnung
  (Reg.  Blatt  S.  163)  wird  im  Hinblick  auf  den  gegenwärtigen  Stand  der  Brandversicherungskasse
  und  die  durchschnittliche  Höhe  der  in  den  letzten  Jahren  angefallenen
Brandschäden  die  Umlage  für  das  Kalenderjahr  1898  in  der  Weise  bestimmt,  daß  beie
den  Gebäuden  der  dritten  Klasse,  welche  die  Regel  und  die  Grundlage  für  die  Berechnung
des  Beitrags  in  den  höheren  und  niederen  Klassen  bildet  (K.  Verordnung  vom  14.  März
1853  §F.  12c),  der  Beitrag  von  Einhundert  Mark  Brandversicherungsanschlag

zehn  Pfennig
zu  betragen  hat.

Ferner  wird  verfügt,  daß  je  die  Hälfte  der  Umlage  auf  1.  April  und  1.  August  k.  Is.
an  die  Brandversicherungskasse  einzuliefern  ist.

Die  K.  Oberämter  werden  angewiesen,  in  Gemäßheit  der  bestehenden  Vorschriften
für  den  rechtzeitigen  Abschluß  der  Katasterrevisionsgeschäfte  und  der  Umlage  in  den  einzelnen
  Gemeinden,  sowie  für  den  rechtzeitigen  Einzug  und  die  Ablieferung  der  Beiträge
zu  sorgen  und  die  zu  fertigenden  Umlageurkunden  spätestens  auf  den  1.  April  1898  an
den  Verwaltungsrath  einzusenden.

Stuttgart,  den  26.  November  1897.

Pischek.