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gekanntmachung  des  Medizinalkollegiums,
betreffend  den  Vertrieb  des  Diphtherieheilserums  in  den  Apotheken.  Vom  27.  November  1897.
Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachungen  vom  27.  September  1895
(Reg.  Blatt  S.  281),  sowie  vom  8.  Dezember  1895  (Reg.  Blatt  S.  346),  betreffend  den
Vertrieb  des  Diphtherieserums  in  den  Apotheken,  wird  hiemit  bekannt  gegeben,  daß  sich
die  Farbwerke  vorm.  Meister,  Lucius  u.  Brüning  zu  Höchst  a.  M.,  die  Chemische  Fabrik
auf  Aktien  vorm.  E.  Schering  zu  Berlin  und  die  Fabrik  chemischer  Präparate  von
Sthamer,  Noack  u.  Co.  zu  Hamburg  bereit  erklärt  haben,  die  vereinbarte  Preisermäßigung
für  diejenigen  Fläschchen  des  Diphtherieserums,  welche  aus  Staats=  oder  Gemeindemitteln,
  sowie  von  Krankenkassen  im  Sinne  des  Krankenkassengesetzes  oder  von  Vereinigungen
  bezahlt  werden,  die  der  öffentlichen  Armenpflege  dienen,  nicht  nur  den  amtlichen
  Vermittelungsstellen,  sondern  auch  ihren  direkten  Abnehmern  zu  gewähren,  wenn
diese  die  amtlich  beglaubigten  Belege  einsenden.
Stuttgart,  den  27.  November  1897.
K.  Medizinalkollegium.
Geßler.
Gesehen
Der  Staatsminister  des  Innern.
Pischek.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).