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Schneiderwerkstätten  s.  Kleider-  und  Wäschekonfektion.
Schriftgießereien  s.  Buchdruckereien.
Schützengesellschaft  Rottweil.  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit.  238.
Schulwesen.  Revision  der  organischen  Bestimmungen  für  die  Kunstgewerbeschule.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom  28.  Dezember  1896.  5.
Erste  und  zweite  Dienstprüfung  der  Volksschullehrer.  Verfügung  desselben  Ministeriums
  vom  8.  Juli  1897.  160.
Einführung  einer  Bezeichnung  für  100  Kilogramm.  Verfügung  sämmtlicher  Ministerien
  vom  2.  Juli  1897.  198.
Schweine  s.  Viehseuchen.
Schweiz.  Auslieferung  von  Verbrechern  zwischen  Deutschland  und  der  Schweiz.  Verfügung  der
Ministerien  der  Justiz,  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern  vom  5.  März
1897.  19.
Schwenningen.  Errichtung  eines  Gewerbegerichts  in  Schwenningen.  21.  «
Ermächtigung  der  Gemeinde  Schwenningen  zur  Erwerbung  der  für  die  Herstellung
einer  Quellwasserversorgung  erforderlichen  Grundstücke  und  Rechte  an  Grundstücken  im
Wege  der  Zwangsenteignung.  205.
Spielkartenstempel.  (Entziehung  der  Befugniß  des  Zollamts  Göppingen  zur  Erhebung  der  Stempel-#
  abgabe  von  Spielkarten.)  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom  29.  April  1897.  42.
Staatsausgaben  und  =  Einnahmen  s.  Finanzwesen.
Staatsbeamte  s.  Nangordnung.
Staatsdienst  s.  Justizdienst.  «
Staatsirrenanstalten.  Verpflegungsgelder  der  Staatsirrenanstalten.  Bekanntmachung  des  Medizinalkollegiums,
  Abtheilung  für  die  Staatskrankenanstalten,  vom  26.  Mai  1897.  53.
Staatseisenbahnen  s.  Verkehrsanstalten  und  Zwangsenteignung.
Staatsverträge  s.  Schweiz.
Ständeversammlung  s.  Landtag.
Standesherrliche  Grundstücke  s.  Exemte  Grundstücke.
Statistik.  Vornahme  einer  Viehzählung  in  Württemberg  am  1.  Dezember  1897.  Verfügung  der
Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  17.  September  1897.  208.
Stempelabgabe  s.,  Spielkartenstempel.
Steuerumlage.  Verlängerung  der  Zeitdauer,  innerhalb  welcher  das  Beitragsverhältniß  zu  der
Umlage  der  Amtskörperschafts=  und  Gemeindesteuern  auf  Grundeigenthum,  Gebäude  und
Gewerbe  abgeändert  werden  darf.  23.
Steuerwesen.  Gesetz,  betreffend  die  Gültigkeitsdauer  der  mit  dem  31.  März  1897  außer  Wirksamkeit
tretenden  Bestimmungen  über  die  Besteuerungsrechte  der  Gemeinden,  vom  12.  März  1897.  23.
Steuererhebung  vom  1.  April  1897  an.  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom
17.  März  1897.  30.
Spielkartenstempel.  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom  29.  April  1897.  42.