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Straßenbahnen  s.  Verkehrsanstalten.
Straßenbau  s.  Zwangsenteignung.
T.

Telegraphenordnung.  Ausgabe  einer  Telegraphenordnung  für  Württemberg.  Verfügung  des
Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom
3.  Juli  1897.  115.

Transportversicherungsgesellschaften  s.  Versicherungsgesellschaften.

Truppenverpflegung.  Vergütung  für  die  Naturalverpflegung  der  Truppen  für  das  Jahr  1897.  Bekanntmachung
  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  28.  Dezember  1896.  3.

U.

Ulm—Neu-Ulm  (Elektrische  Straßenbahn)  s.  Verkehrsanstalten.

Umlagen  s.  Gebäudebrandschadensumlage,  Steuerumlage  und  Viehseuchen.

Unfall=  und  Krankenversicherung.  Unfallversicherung  der  Regie-Wegbauarbeiter  der  Amtskörperschaften
  und  Gemeinden.  (Ermächtigung  der  Gemeinden  und  Theilgemeinden  des  Oberamtsbezirks
  Oberndorf  zur  Uebernahme  der  Unfallversicherung  der  von  ihnen  bei  Regie-Wegbau=
  und  Unterhaltungsarbeiten  beschäftigten  Personen  auf  eigene  Rechnung.)  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  31.  Dezember  1896.  3.

Festsetzung  der  durchschnittlichen  Jahresarbeitsverdienste  der  land=  und  forstwirthschaftlichen
  Arbeiter  (zur  Unfall-  und  Krankenversicherung).  Bekanntmachung  desselben
Ministeriums  vom  24.  November  1897.  235.

Unterpfandswesen.  Berücksichtigung  der  Unterpfandsrechte  bei  Anlegung  und  Fortführung  von
Güterbüchern  für  die  exemten  standesherrlichen  und  ritterschaftlichen  Grundstücke.  148,
150  und  157.  «

Unterrichtswesen  s.  Schulwesen.

V.

Verbrauchsabgaben.  Gesetz,  betreffend  die  Gültigkeitsdauer  der  mit  dem  31.  März  1897  außer
Wirksamkeit  tretenden  Bestimmungen  über  die  Besteuerungsrechte  der  Gemeinden,  vom
12.  März  1897.  23.

Ermächtigung  mehrerer  Gemeinden  zur  Fortsetzung  der  Erhebung  örtlicher  Verbrauchsabgaben
  (von  Bier,  Fleisch  und  Gas).  Königliche  Verordnung  vom  27.  März  1897.  31.

Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Neckarsulm  zu  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
  von  Bier.  Königliche  Verordnung  vom  30.  Juli  1897.  197.

Desgleichen  der  Gemeinde  Gaisburg,  Oberamts  Stuttgart.  Königliche  Verordnung
vom  4.  Oktober  1897.  215.

Desgleichen  der  Gemeinde  Kaltenthal,  Oberamts  Stuttgart.  Königliche  Verordnung
vom  4.  Oktober  1897.  216.  «