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Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Gaildorf  zu  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
  von  Bier.  Königliche  Verordnung  vom  12.  November  1897.  229.
Desgleichen  der  Gemeinde  Münster,  Oberamts  Cannstatt.  Königliche  Verordnung
vom  21.  November  1897.  233.
Desgleichen  der  Stadtgemeinde  Ludwigsburg.  Königliche  Verordnung  vom  10.  Dezember
1897.  265.
Verbrecher  s.  Auslieferung.
Verkehrsanstalten.  Gesetz,  betreffend  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  für  den  Eisenbahnbau,
sowie  für  außerordentliche  Bedürfnisse  der  Verkehrsanstaltenverwaltung  in  der  Finanzperiode
  1897/99,  vom  12.  Mai  1897.  39.
Ausgabe  einer  Telegraphenordnung  für  Württemberg.  Verfügung  des  Ministeriums
der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  3.  Juli  1897.  115.
Ertheilung  der  Konzession  zum  Bau  und  Betrieb  der  Lokalbahn  von  Karlsruhe  nach
Herrenalb  und  von  Ettlingen  nach  Pforzheim  für  den  innerhalb  des  württembergischen
Staatsgebiets  belegenen  Theil  dieser  Bahn.  Bekanntmachung  desselben  Ministeriums  vom
14.  Juli  1897.  169.
Aenderungen  a)  der  Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen  Deutschlands;  b)  der
Normen  für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  der  Haupteisenbahnen  Deutschlands;  c)  der
Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Deutschlands;  d)  der  Bestimmungen  über  die  Befähigung
  von  Eisenbahnbetriebsbeamten.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen
  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  3.  August  1897.  199.
Konzessionsertheilung  zum  Bau  und  Betrieb  einer  elektrischen  Straßenbahn  von  Ulm
nach  Neu-Ulm.  Bekanntmachung  desselben  Ministeriums  vom  29.  Oktober  1897.  222.
s.  auch  Zwangsenteignung.
Vermessungsarbeiten.  Ausführung  von  Vermessungsarbeiten  in  eigener  Sache.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  12.  Januar  1897.  4.
Verpflegungsgelder  der  Staatsirrenanstalten.  Deren  Festsetzung.  53  ff.
Versicherungsgesellschaften.  Zulassung  der  Transport-Versicherungsgesellschaft  „Neuer  Schweizerischer
  Lloyd“  in  Winterthur  zum  Geschäftsbetrieb  in  Württemberg.  Bekanntmachung
des  Ministeriums  des  Innern  vom  7.  Januar  1897.  4.
Aenderung  in  der  Person  des  Württembergischen  Hauptagenten  der  Transport-Versicherungsgesellschaft
  „Neuer  Schweizerischer  Lloyd“  in  Winterthur.  Bekanntmachung  desselben
  Ministeriums  vom  13.  September  1897.  208.
Aenderung  in  der  Person  des  Württembergischen  Hauptagenten  der  „Eidgenössischen
Transport-Versicherungsgesellschaft"  in  Zürich.  Bekanntmachung  desselben  Ministeriums
vom  4.  Oktober  1897.  218.
Viehseuchen.  Verbot  des  Handels  mit  Rindvieh  und  Schweinen  im  Umherziehen.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  27.  Januar  1897.  15.