gabe bezichungsweisc Richtigstellung der mangel- haft übergebenen Rechnung erfolgender Bezahlung cin Abzug von 10 Prozent, wenn der Taxbetrag der vierteljährlichen Rechnung 75 J. übersteigt. Dei recht- zcitiger Bezahlung ein Abzug von 15 Drozent statt. Bei Licferung von Ilincralwassern und Aranei- stoffen in verschlossener Originalpuckung (§. 11 Abs. 4) findcet ein Abzug nicht statt.