— M. Pf. Verreibungen (Decimal) von der ersten bis sechsten Verreihung bis zu 1 Gram 15 über 1 bis 5 Cramm 30 jede weitere 5 Gr. 15 von der sichenten Verreihung aufwürts (PUochverreibungen) bis zu 1 Gramm: 20 über Ihis 5 Gram 40 jede weitere 5 (ir. 25 Bei Verreihungen besonders theurer Arzneistoffe, wic Ambra, Aurum, Moschus, Platinn und ähnlicher darf für die zwei ersten Decimalverreibungen der Preis des ange- wendeten Arzneistoffes noch besonders in Rechnung ge- Dbracht werden. Wenn ausser den gewöhnlichen Verreihungen ein Pulver verordnet wird, welches durch längeres Verreiben bereitet werden muss, s0 dürfen für jede Viertelstunde Rei- bens noch 15 Pf. in Rechnung gebracht werden. Die ausser den Strenkügelchen und dem Milchzucker zur Bercitung homöopathischer Arzneien gebruchlichen Vehikel wie destillirtes Wasser, Weingeist. Sussholzwurzelpulver u. S. W. Sowie die Wägungen, dus Alengen und Austheilen der Pulrer und sonstige Arbeiten, dann Gläscr, Schachteln und andere Gefiisse Sind nach der gewölmlichen Taxe zu herechnen.