1. 2. Plennig. IV. Taxe der Cefässe. Gläser für Flüssigkeiten und Pulver. Halb-Dis ganz-weissc, gelbrothe und gelbbraune Gläser, rund, oval, sowic sechseckig, hallb- scitig gerippt, von jeder Weite der Mündung bis zu 100 Gramm . über 100 bis zu 300 (tramm über 300 bis zu 500 Gramm Ueber 500 Gramm werden für das AMehrgewicht von je bis zu 250 Gramm berechnet mit Kork, Tectur und Signatur kosten das Stück: Bemerkung: Gelbrothe und gelbbraunc Glüser sind zu verwenden: wenn sie vom Arzte ausdrücklich auf dem Re- zepte verlangt sind, wenn flüssige oder an der Luft feuchtende gegen Licht empfindliche Arzneistoffe unvermischt (in Substanz) abzugeben sind, wenn diejenigen gegen Licht empfindlichen Arz- neistoffe, für welche ohne Rücksicht auf deren Aufstellung an vor Licht geschutztem Orte die Aufbewahrung in Glüsern der bezeichneten Für- bung gefordert ist, in rein wässriger oder rein weingeistiger Mischung oder Lösung für inner- lichen oder äusserlichen Gebrauch zur Abgabe gelangen, wenn Lösungen von Morphinsalz in Bittermandel-- wasser oder rein wässrige Alkaloidsalzlösungen, oder Apomorphinlösungen jeder Art, verschrie- ben sind. 1— # r Gläser von jeder Farbe und Weite der Mündung mit cingerichenen Glasstopfen oder mit Kantschuk- 10 20 30