59 Pfennig. stopfen werden incl. Tectur und Signatur berech- #net das Stück: bis incl. 100 Gramm mit 30 über 100 300 50 über 300 500 65 Bemerkung: Gläser mit eingeriebenen Glasstopfen sind zur Be- rechnung nur zugelassen: wenn sie vom Arzte ausdrücklich auf dem Rezepte verordnet sind, oder wenn sie bei Abgabe rein wässriger Lösungen von Gold- oder Silbersalzen, von reinen starken flüssigen, oder feuchtenden trockenen Säuren, von Chlorwasser, von Brom oder Bromwasser, oder von weingeistiger Jodlösung Ver- wendung gefunden haben. Datent-Tropfgläser jeder Farbe das Stück mit 30 Glas'chen mit abgetheilten Pulvern. oder — S vergleiche Taxe Flüssigkeiten] der Arbeiten. 5. Korkstopfen mit Holzddeckel oder Holzdckel zu Glasern oder Töpfen kosten mit Signatur das Stück: It zu Gefässen bis zu 100 Gramm Inhalt 10 „ 7* * „ 300 * „ 20 grösseren Gefkssen . 30 Pappschachteln (mit Falz). Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück bis zu 50 Gramm 10 über 50 150 9 15 150 250 20 Bemerkung: Pappschachteln dürfen für öffentliche Anstalten und Krankenkassen aller Art bei Abgabe von bis zu incl. 50 Gramm an einfachen und gemischten feinen und mittelfeinen Pulvern oder Crystallen, die sich an der Luft nicht oder nur wenig veründern, z. B. Alumen pulveratum, Fol. Sennae plv., kal,