46 z. 2. Die nachstehend verzeichneten Mittel werden theils wegen ihrer Wirkungslosigkeit theils wegen der schwindelhaften Art ihrer Anpreisung und ihres Vertriebs gemäß . 1 der Ministerialverfügung vom 26. Juli 1898 dem Verbot der öffentlichen Ankündigung ohne Rücksicht darauf unterstellt, ob ihre Zusammensetzung bekannt gegeben ist oder nicht „Antirheumatischer und antiarthritischer Blutreinigungs-Thee“ von Fram: Wilhelm, Apotheker in Neunkirchen, Niederösterreich, „Bandwurmmittel“ von Th. Konetzky in Säckingen, Baden, „Bruchheilmittel“ von Joh. Wöhrle in Langenargen, „Dentila“ von Geo Dötzer in Frankfurt a. M., „Glandulen“ von Dr. Hofmann Nachfolger in Meerane i. S., „Hämaton“ von Apotheker Haitzema in Amsterdam, „Ilerba polygonum (Knöterich)“ von Emil Gördel in Colberg, „Kräuterthee, Russ. Knöterich (Polygonum avic.)“ von Ernst Weidemann ir. Liebenburg a. Harz, „Dr. R. Schiffmann's Asthma-Pulver“ vermittelt von G. L. Daube u. Cie in Berlin, „M. Schütze's Universal-Heilsalbe“ und „M. Schütze's Blutreinigungs-Pulver“ von Eduard Wildt in Köstritz, Reuf- „Volta-Kreuz, Elektro-Volta-Kreuz, Volta-Stern“, „Warner's Sale cure“. Es bleibt vorbehalten, dieses Verzeichniß nach Bedarf von Zeit zu Zeit zu ergänzen Stuttgart, den 14. Februar 1899. Pischek. K-lul—JG-G Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).