54 Die Saatenstandsberichterstattung bezieht sich auf: den Saatenstand von Winter= und Sommer-Weizen, Winterdinkel, Winter- und Sommerroggen, Sommergerste, Haber, Kartoffeln, Hopfen, sowie) auf den Stand von Klee, Luzerne, Wiesen, von Aepfeln, Birnen und auf den Stand der Weinberge. Die Beurtheilung des Stands hat in Gestalt von Noten mit nachstehender Abstufung zu geschehen: 1 sehr gut, 2 gut, 3 mittel (durchschnittlich), 4 gering, 5 sehr gering. " Die Berichterstattung erfolgt in den Monaten April bis November für die Mitte jeden Monats mittelst Formularien, welche den Berichterstattern von dem Statistischen Landesamt zugehen und welche die Berichterstatter ausgefüllt spätestens am 16. des Berichtsmonats unmittelbar an das Statistische Landesamt einzusenden haben. S. 6. Ueber den Ernteausfall in ihrem Erhebungsbezirk haben die Berichterstatte in der ersten Hälfte des November Durchschnittsangaben in Gewicht der vom Hektar geernteten Frucht von den hienach genannten Fruchtarten zu machen: Winter= und Sommerweizen, Winterdinkel, Winter= und Sommerroggen, Sommergerste, Haber, Kartoffeln, Winterreps, Hopfen, Klee, Luzerne, sowie von Wiesen. Außerdem sind über weitere Feldfrüchte Erntenachrichten von denjenigen Bericht— erstattern an das Statistische Landesamt einzusenden, in deren Bezirk ein erhebliche: Anbau solcher Früchte vorkommt. Das Statistische Landesamt wird den Berichterstatter die betreffenden Früchte bezeichnen. Auch ist über die Menge des Strohertrags der Halmfrüchte in Gestalt von Note- mit nachstehender Abstufung zu berichten: 1 sehr gut, 2 gut, 3 mittel (durchschnittlic, 4 gering, 5 sehr gering. Am Schluß des Berichts sind allgemeine Angaben beizufügen über schädliche ode. besonders günstige Witterungseinflüsse, über Pflanzenkrankheiten, thierische Schädlinge und sonstige für den landwirthschaftlichen Ertrag wichtige Erscheinungen. · Die Berichte sind spätestens am 14. November unmittelbar an das Statistische