60 g. 2. Hienächst wird der Gefangene einer sorgfältigen Visitation und Reinigung unterzogen, gebader und mit der Hauskleidung versehen, es wären denn Anzeichen vorhanden, welche eine hausärztliche Untersuchung als das zunächst Angemessene erscheinen ließen. ' Männlichen Gefangenen wird der Bart abgenommen und erforderlichen Falls das Kopfhaar gekürzt. Die körperliche Untersuchung und Reinigung, vor welcher der Gefangene sich ganz zu entkleiden hat, geschieht bei weiblichen Gefangenen durch eine Aufseherin. g. 3. Innerhalb der ersten 24 Stunden hat der Hausarzt der Anstalt den Gefangenen in B auf seinen Gesundheitszustand zu untersuchen. Der Untersuchung weiblicher Gefangenen hat eine Aufseherin beizuwohnen. Eine gedrängte hausärztliche Aeußerung über die körperliche und geistige Beschaffenheit, den Gesundheitszustand und das Vorleben (Erblichkeit, Jugendentwicklung u. dergl.) des Neu-Eingeliefer- un sowie darüber, ob er sich zur Einzelhaft eignet, ist zu den Personalakten des Gefangenen zu ringen. « ezug stets 8. 4. Von dem Ergebniß der doppelten Visitation (§§. 2, 3), welche in einem geeigneten Lokal, unter Beobachtung der Anstandsrücksichten, vorzunehmen ist, wird dem Vorstand Anzeige erstattet, falls dieselbe etwas besonders Bemerkenswerthes oder eine Krankheitserscheinung zu Tage fördert. Beson. dere in dem Signalement der Gefangenen bisher nicht enthaltene Kennzeichen, welche sich bei der Visitation ergeben, sind zu den Personalakten zu vermerken. Vor der Vornahme der Visitationen ist der Neu-Eingelieferte mit anderen Gefangenen nicht in Berührung zu bringen. 8. 5. Jeder Neu-Eingelieferte wird innerhalb der ersten acht Tage nach seinem Eintritt in die S anstalt dem Geistlichen seiner Konfession vorgestellt. S. 6. Je nach dem Ergebniß der in §§. 2—5 vorgeschriebenen Erhebungen wird der Vorstand Anlaß nehmen, sich den Gefangenen nochmals vorstellen zu lassen und dementsprechend die weiteren neten Verfügungen zu treffen. 8. 7. In das zu führende Verzeichniß über Aufnahme und Entlassung der Gefangenen wird der Tag und die Stunde der Aufnahme, der Name des Aufgenommenen, das Datum des Einliefert scheins und des Urtheils, sowie die erkannte Strafe und Strafdauer, ingleichen der Tag un Stunde, sowie der Grund der Entlassung eingetragen. traf- geeig- ings-. d die