335 Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend einen Nachtrag zum Verzeichniß der zur Ausstellung von Beugnissen über die wisen- schaftliche gesähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 13. Mai 1899. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 18 des Centralblatts für das Deutsche Reich von 1899 erlassene Bekanntmachung vom 29. April 1899, betreffend einen Nachtrag zum Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr- anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 13. Mai 1899. Pischek. Schott v. Schottenstein. Der unter Leitung des Dr. Hans Karl Schwatlo stehenden Realschule der= deutschen und schweizer Schulgemeinde zu Konstantinopel ist gestattet worden, Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Die Anstalt darf solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Aufsichtswegen genehmigt ist. Dispensationen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft. Der Verleihung der Berechtigung ist rückwirkende Krast für die im Juni 1898 abgehaltene Reifeprüfung beigelegt worden; sie hat vorläufig bis zum Ostertermin 1901 einschließlich Geltung. Berlin, den 29. April 1899. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf v. Posadowsky. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).