394 VI. Für den kleinen Grenzverkehr können von den obersten Landesfinanzbehörden Erleichterungen hinsichtlich der Ursprungs= oder Herkunftsnachweise gewährt werden. VII. Bei Passagiergut von Reisenden bedarf es eines Ursprungs= oder Herkunftsnachweises über- haupt nicht. Berlin, den 5. Juli 1899. Der Reichskanzler. Im Auftrag: v. Koerner. Gekanntmachung des Ministeriums des Innern, bekreffend den Verkehr mit Diphtherieserum in den Apotheken. Vom 14. Juli 1899. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. März d. Is. (Reg. Blatt S. 311) wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das bisher als Abtheil- ung der „Fabrik chemischer Präparate von Sthamer, Noack & Co.“ zu Hamburg betriebene bakteriologische Laboratorium, welches sich mit der Herstellung von Diph- therieserum befaßte, unter der Firma „Serum-Laboratorium Ruete-Enoch“ selbständig geworden ist, und daß die Etiquetten der von diesem Laboratorium in den Verkehr gebrachten Fläschchen mit Diphtheric Heilserum in Zukunft diese Firma tragen werden. Stuttgart, den 14. Juli 1899. Pischek. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des fKriegswesens, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wisenschaftlich e befähigung für den einjährigfreiwilligen Mililärdienst berechtigten Eehranstalten. Vom 13.Juli 18909 Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu der Nro. 28 des Centralblatts für das Deutsche Reich von 1899 erlassene Bekanntmachung vom 27. Juni d. Is., betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeng- nissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdie « berechtigten Lehranstalten zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 13. Juli 1899. nst Pischek. Schott von Schottenstein.