705 Anlage IV. Meßurkunde Nr. Jahr 19. Oberamt Gemeinde Markung Aeßur kunde und Handriß über Gebäude Ar. Güter Ar. Weg Ar. Wasser Ar. auf der Markungskarte Ar. für Lorgemerkt im Aenderungsprotokolle , den. 19 Rathsschreiber Erbähren des Geometers (K. Verordnung vom 28. März 1899, Reg.Blatt S. 307). Für Arbeiten im Zimmer des Geometers Tag „ „ außerhalb desselkhen , zusammen-I- Tag à# 54 Diäten. —4 Tag à 5 —. „ Uebernachtungsgebüren — mal à m 5 „, Postfahrscheieen – Stück àe q § —. „Eisenbahnsahrkarrten —. Stück à AM 8. —. Fußreisen —. km à# Al 8. —. Benützung des Theodolits — Tag à Al 8. —: „ Meßgehilsen —–.4 Tag à Al. 5 . . —. Im Akkord für 1 Heltar.. .....——··- DukchBeteinbatung.-.....................· —J- Die Handrisse dürfen nicht gefaltet und in kleineres Format zusammengelegt werden. Al