843 Jormular C. Beilage 3. Blätter, die neben dem Reichsanzeiger bestimmt sind für die Amtsgericht. Bekanntmachungen aus dem aus dem Genossenschaftsregister (&E Stuttgart) Handelsregister. bei kleineren Genossenschaften:") bei anderen Genossenschaften: *) Bei kleineren Genossenschaften finden die Bekanntmachungen nur in einem einzigen Blatte neben dem Reichs- anzeiger statt. (Genossenschaftsgesetz §. 156.)