70 Muster 6. Hinter Spalte 11 „Größe — Brustumfang“ wird eine Spalte 12 „Gewicht — Sehschärfe"“ eingefügt. Die bisherigen Spalten 12 bis 16 erhalten die Bezeichnung 13 bis 17. In der Anmerkung 2 wird für „11—16“ „11—17“ gesetzt. Hinter Anmerkung 3 wird als Anmerkung 4 eingefügt: „4. Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im §. 5, 3c undf der Heerordnung bezeichneten Mannschaften durch die Ersatzkommission, bei Umbestimmungen durch die Ober- Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzutragen, in denen aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist. Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie mili- tärischerseits festgestellt werden muß.“ Die bisherige Anmerkung 4 wird Anmerkung 5. Muster 7. Hinter Spalte 8 „Größe — Brustumfang“ wird eine Spalte 9 „Gewicht — Sehschärfe“ ein- gefügt. Die bisherigen Spalten 9 bis 14 erhalten die Bezeichnung 10 bis 15. Als Anmerkung 2 wird eingefügt: „2. Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im §. 5, Zc und f der Heerordnung bezeichneten Mannschaften durch die Ersatzkommission, bei Umbestimmungen durch die Ober- Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzutragen, in denen aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist. Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie mili- tärischerseits festgestellt werden muß.“ In der bisherigen Anmerkung 2, welche Nr. 3 erhält, wird für „12“: „13“, und in der bis- herigen Anmerkung 3, welche Nr. 4 erhält, für „10“ „11“ und für „14“ „15“ gesetzt. Muster 10. Hinter der Spalte „Vierjährig-“ werden Spalten „Fünfjährig-“ und „Sechsjährig-“ eingefügt. Mnuster 15. In der letzten Klammer wird für „drei oder vier Jahre“: „drei, vier, bei der Marine auch fünf oder sechs Jahre“ gesetzt. Muster 16. Im ersiten Absatze wird in der letzten Klammer für „drei= oder vier-“; „drei-, vier-, bei der Marine auch fünf= oder sechs-“ gesetzt.