Form. F. Wohnungs-Anmeldung. 128 Eingezogen im Hause Nr. der Straße Stock « Namen (ob ita —r Tag und G eburtsort Vorherige Woh- Tag der anzumeldenden Personen. verwitet, descheden Jahr Reli- (mit näherer Angabe nung des (Essind sämmtliche Vornamen, bei Frauen und dder getrennt lebend) er Lage) (oder bei Einzugs Wittwen auch der Vatersnamen Geschlechts- W ader der Hgion. (GOrt des Würger= Neuanziehenden) " namen] anzugeben; der Rufname ist 6% srunm Geburt. rechts ist besonders zu unterstreichen.) in Stellung). zu bezeichnen.) er letzte Wohnort. *) Die zur Meldung verpflichtete Person ist der Vermiether und beim Neuanzug auch der Miether. Beim Neuanzug sind sämmtliche Familienglieder aufzuführen. Passanten wollen die muthmaßliche Dauer ihres hiesigen Aufent- haltes angeben. Unterschrift des zur Meldung Verpflichteten.“ Vermiether t. Miether: t.