188 Muster 3 (zu §. 17). — !‚ ——— — Zeugniß Prüfungskommission zu über die erste zweite Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung Seitens des Studirenden der Medizin . Dem Studirenden der Medizin aus ist bei der mit ihm abgehaltenen Vorprüfung ersten Wieder- zweiten Wieder- holungsprüfung holungsprüfung am am msausm-iee „am 1½ ausweislich des beigefügten Zeugnisses (oder bei zweiter Wiederholung: der beigefügten Zeugnisse) 1. in der Anatomie die Censririrrrrr &;; 2.= -Physiologie= 3.= = Phynsik - - ............................................ 4.--Chemie -- 5.. Zoolosees:: nn s....... iI 6.= Botanik 1 — somit die Gesammtcensur. Iertheilt worden. (Falls der Studirende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall von /17: Die Meldung zur Wiederholungsprüfung in hat frühestens nach und spätestens bis zum zu erfolgen.) , den ten 1 Der Vorsitzende der Prüfungskommission. (Siegel der Prüfungskommission.) (Name.)