213 die zweite Rate für die Bahn Geislingen-Wiesensteig nach Art. 2 Siff. t niit:t:t::MA die zweite Rate für die Bahn Süßen-Weißenstein nach Art. 2 Ziff. 5 mit. 5P5065 000 MA und die nach Art. 3 zum Bau von Nebeneisenbahnen durch Privat- unternehmer bestimmten Staatsbeiträge nit 1397300+ 550 000 A zusammen 4 412 300 Von dem Aufwand des Art. 8 sind 1200 000 ¾( unter den Ausgaben des Etats- kapitels 118 Tit. 30 d für 1900 zu verrechnen. Zur Deckung des weiteren Aufwands nach Art. 1, 4 bis 6, 8 und 9 sind Staats- anlehen unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegen- heiten und der Finanzen, die Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die ständische Schuldenverwaltungsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung Unseres Finanzministeriums zu vollziehen. Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 23. Juli 1901. Wilhelm. Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Weinbau-versuchsanstalt in Weinsberg. Vom 30. Juli 1901. Nachdem auf Grund der für 1899/1900 und 1901 1902 verabschiedeten Etats in Weinsberg eine Weinbau-Versuchsanstalt errichtet worden ist, wird betreffs ihrer Ein- richtung und ihres Betriebs Nachstehendes verfügt. S. 1. Die Weinbau-Versuchsanstalt in Weinsberg hat den Zweck, in Fragen des Wein- baues und der Kellerwirthschaft den Interessenten rathend und belehrend zur Seite zu