220 Gesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Bemersungen: 1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. b (Neal--Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem Fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. — Aebersicht. Oeffentliche Lebranstalten. Seite Gymnasien (A. aal . 220 Real-Gymnasien (A. b). 2s Ober--Realschulen (A. ch. . ... 231 Progymnasien (8. a) 3232 Real-Progymnasien (3. 5) 232 Realschulen (B8.c)0) . 233 Progymnasien (C. azJd. .. ..... 234 Oeffentliche Real-Progymnasien (C. b) Realschulen (C. c) Oeffentliche Schullehrer= Seminare (0. 8 Andere öffentliche Lehranstalten (C. c) Privat-Lehranstallen. Lehranstalten im Auslande l Pehranstalten. " 4 rl' 4 ¾i* · 1 Selte 235 236 . 241 244 245 248 Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genügt. a. Gymnasten. I. Königreich Preußen. Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Allenstein, Altona, Anklam, Arusberg, * Aschersleben, Attendorn, Aurich, 1 Barmen, Bartenstein,