118 Muster 3. WW. der Vorstellungslisttee. für 19 Der. (Stand und Gewerbbe geborenann ---- .......................................... (Kreis,Regierungsbezirk,.-»-»................ wird hiermit dem Landsturm ersten Aufgebots zum Die Landsturmpflichtigen unterliegen in Friedenszeiten keiner mili— Ergänzung des Heeres und der Marine herangezogen werden. Die Einziehung erfolgt alsdann in der Regel nach Jahresklassen. Landwehr bezw. Seewehr geltenden Vorschriften, insbesondere sind dieselben selben melden sich sofort oder zu der in der öffentlichen Bekanntmachung an. Landsturmpflichtige, welche sich im Ausland aufhalten, haben sich beim dem Ciovilvorsitzenden zu melden, dessen Bezirk sie bei der Rückkehr nach welche der Landsturm ausgelöst wird, hört die Pflicht zum Diensteintritt für Dienste einberufen, auf. Landsturmpflichtige, welche durch Konsulatsbescheinigungen nachweisen, Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können des Aufrufs des Landsturms befreit werden. Bezügliche Gesuche sind an richten, in welchem die Gesuchsteller dem Landsturm überwiesen sind. Die sind derartige Gesuche unzulässig. Mit dem 81. März desjenigen Kalenderjahrs, in welchem das neun- sturm zweiten Aufgebots. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt besonderen Verfügung bedarf. Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegen- ——————————————————— Der Militärvorsitzende. Stem- Original kostenfrei.