Gewässer Nagold. Lage des Wehrs bei km 84,9. Uferseite links. *-.*i .. -. 331 Seitet. Lage des Festpunkts Lage des cichrihen "f„"" §.§.§ · · ———————"——————“= Unterschied der Hö heulage des Festpunkts und des Eichzeichens —= Anfagen. Einlaßkanal oberhalb der Wassertheilung. Aufnahme des Wassers Zur berechtigte Grundstücke. Breite des Was- . ser- spie- tiefe. gels. m m Was- ser- Ge- Bezeich- nung. 5% Par- zellen- Num- mer. han a 12. 13. 14. 15. — 17. Größe. Weitere Berhältunisse. #m 18. 1273 1274 120 34 Die Wusserungsanlage besteht seit unvordenklicher Zeit (vergl. Flossstrassen-- beschreibung vom Jahr ##44, Beil. 3 zum F Buch Nr. 72). Durch die in Spalte 3 bezeichnete Urkunde wurde genehmigt, die auf der Nagoldschle beflndliche Grundschwelle der Stau- vorrichtung um 30 cm höher zu legen) Die aus einem farmigen, hölzernen Haspel bestehende Aufrieh vorrichtung durch eine Garmige Rosette auf eiserner Welle zu ersetzen, welche so beschaffen sein muss, dass sie im Interesse der Flösserei von Einem Mann gehandbabt werden kann, und ferner der Wässerfalle statt der bisherigen Lichtweite von 80 ecm eine solche von ———— Der Besitzer des Wehrs hat für einen Zugang der Flösser zu der Aufzichvorrichtung von der Thalstrasse aus zu sorgen. Die Wehrfalle muss für gewöhnlich so hoch gezogen sein, dass die Hochwasser ungehindert ablaufen können, sie darf nur während der Wäüsser- zeit geschlosscen sein und muss auch wüährend dieser Zeit bei Hochwasser rechtzeitig gezogen werden. Für Zeiten der Wasserklemme sind durch die bezirkspolizeiliche Vor- schrift vom I7. August 1908 (Beil.? zum 8 Buch Nr. 20 Beschränkungen getroffen. Den 20. Dezember 1904. M. 12 56 N. Am II. September 1905 wurde Wuasserschau abgehalten. (Prot. Ausz. Beil. 4.) Hie- bei wurde als Festpunkt der Signalstein Hilpertsberg gewählt. Dieser hat nach der all- gemeinen Beilage Nr. eine Meereshöhe von 553,36 m, aus der sich die in Spalte 8 und 11 eingesetzten Höhenzahlen ergaben.) Die Länge der Wehrfalle wurde zu 426 m, die Licht- weite der Einlassfalle zu 120 m ermittelt.t; Die Abweichung betreffs der Lünge der Wehr- falle ist mit Rücksicht auf die vorliegenden Verhältnisse von der Kreisregierung als unwesentlieh erklärt worden (Beil. 5). Für die Abweichung hinsichtlich der Lichtweite der Einlassfalle wurde unter dem II. November 1905 die erforderliche Verleihung und Genchmigung ertheilt. Die Anbringung eines Eichzeichens wurde in widerruflicher Weiso erlassen: " Den 6. Februar 17906. NM. N. Am 3. Januar 1908 wurde von der Regierung des Schwarzwaldkreises das Bewässe- rungsunternehmen „Bewässerungsgenossenschaft im Gewende Hilpertsberg in Schernbach“ genehmigt (Beil. 0, das Recht der Bewäisserung auf die 4 weiteren, in Spalte 16 und 7. angegebenen Parzellen (Beil. S ausgedehnt und binsichtlich der Wassermenge und der Benützungszeit die in Spalte 4, 5, 8, 10 und 11 eingetragene Bestimmung getroffen. (Beil. g.) Das bestätigte Statut ist in Beilage T0 enthalten. Den 711., Mai 1908. M. 96 86 66