470 Wohn= beziehungsweise des Aufenthaltsorts oder durch eingeschriebenen Brief des Ober- amts erfolgen. Auch soweit die persönliche Ladung nicht durch die Post erfolgt, ist dem Geladenen ein die Ladung enthaltendes Schriftstück auszufolgen. Ist im Fall der Vermittlung der Ladung durch den Ortsvorsteher die zu ladende Person in ihrer Wohnung nicht anzutreffen, so kann die Bescheinigung für den Empfang des die Ladung enthaltenden Schriftstücks durch einen zur Familie gehörenden, der Volks- schule entwachsenen Hausgenossen oder eine in der Familie dienende erwachsene Person erfolgen. Wird auch eine solche nicht angetroffen, so kann die Bescheinigung durch eine andere in demselben Hause wohnende erwachsene Person, wenn diese zur Uebernahme des Auftrags bereit ist, geschehen. Zu Art. 90. 8. 239. Wo die Umstände es erfordern, ist die Tagfahrt (Art. 90 Abs. 1) mit einer Orts- besichtigung zu verbinden. S. 20o Zu den Personen, welche nach Art. 90 Abs. 2 Satz 2 ohne Stimmrecht zu der Ver- handlung zuzulassen sind, gehören auch diejenigen, welche mit einem Anspruch auf Theil- nahme an dem Unternehmen von der Zentralstelle oder vom Oberamt vorläufig zurück- gewiesen sind oder deren Anspruch auf Freilassung vorläufig anerkannt worden ist (Art. 87 Abs. 3, Art. 88 Abs. 3), da das betreffende vorläufige Erkenntniß bei der Entscheidung über die endgültige Genehmigung des Unternehmens und seines Umfangs möglicher Weise abgeändert werden kann (zu vergl. Art. 93 Abs. 2). §. 241. Vor der Abstimmung sind von dem leitenden Beamten alle einschlagenden Verhält- nisse und vorgebrachten Einwendungen und Wünsche zur Darlegung und eingehenden Erörterung zu bringen und die Anwesenden ausdrücklich zur Bezeichnung etwaiger weiter gewünschter Aufschlüsse aufzufordern. Hiebei ist die Verhandlung übrigens thunlichst auf allgemeine Punkte zu beschränken. Werden bei diesen Berathungen Abänderungsanträge gestellt, so können solche zu einer Aenderung des auf der Tagesordnung stehenden Plans unter allen Umständen nur dann führen, wenn sie den letzteren nicht in seinen Grundlagen berühren und das Unter-