531 Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wiseenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 7. Dezember 1901. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 50 des Central-Blatts für das Deutsche Reich von 1901 erlassene Bekanntmachung vom 26. November 1901, betreffend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 7. Dezember 1901. Für den Staatsminister des Innern: Geßler. v. Schnürlen. Uachtrags-Verzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. (Vergl. Bekanntmachung vom 6. Juli 1901, Central-Blatt S. 249.)0 Bemerliung: Die mit T bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Oefsfentliche Hehranflalten. C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der Befähigung gefordert wird. b. Real-Progymnasien. Königreich Preußen. Swinemünde. Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für den Ostertermin 1901. — *) Württb. Reg. Blatt S. 219.