& 2. Regierungsblatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 21. Jannar 1903. Inhalt: W#eine Abänderung der Verfügung des Miailteriums des 2We erschr— # Dzein# Verfügung des Ministeriums des Innern. nne nd die unh — W gung des Ministeriums de neuen . -.n- ee te Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Münsingen. Vom 17. Januar Wo8. Verfügung dee Ministeriums des Innern, betreffend eine Abänderung der Verfügung des Ministerinms des Jnnern, betressend die ärztlichen, tierärztlichen und pharmazentischen Vereine, vom 30. "Dezember 1375. Vom 14. Januar 1903. Der § 9 der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die ärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Vereine, vom 30. Dezember 1875 (Reg.Blatt von 1876 Seite 5) wird mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät folgen- dermaßen abgeändert: §9. Die einzelnen Bezirksvereine haben je auf die Dauer von drei Jahren zu den im § 10 bezeichneten Zwecken Delegierte und für jeden derselben einen Stellvertreter aus ihrer Mitte zu wählen. Auf je fünfzig Mitglieder der einzelnen Bezirksvereine kommt ein Delegierter und ein Stellvertreter. Eine Zahl von weniger als fünfzig Mitgliedern sowie ein liberschuß über eine durch fünfzig ohne Rest teilbare Zahl von Mitgliedern wird vollen fünfzig Mitgliedern gleich gerechnet. Bei der Wahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder.