106 Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach den genehmigten allgemeinen Plänen für diesen Zweck erforderlich sind. Nach diesen Plänen sollen erstens in der Mitte der Zahnradbahn Stuttgart-Degerloch auf der Markung Stutt- gart ein Kreuzungsgleis mit Bahnsteig hergestellt, zweitens die mit dem Halbmesser von 100 m gekrümmten Bahnstrecken bei km 3,6 der Strecke Degerloch-Möhringen auf der Markung Möhringen a. F., bei km 5,5 bis 6,1, 6,.7 und 7,1 der Strecke Möhringen-Unteraichen auf der- selben Markung, bei ku 8,7 auf der Markung Unteraichen und bei km 2,2 bis 2,6 der Strecke Möhringen-Vaihingen a. F. auf der Markung Vaihingen a. F. unter Anwendung größerer Halbmesser umgebaut, drittens die Stationen Möhringen, Unteraichen, Echterdingen und Bernhausen für den Betriebsdienst und den Güterverkehr erweitert, die Bahnsteiganlagen auf den Stationen Unteraichen und Sielmingen verbessert und viertens eine neue Bahnlinie hergestellt werden, die von der Strecke Möhringen- Vaihingen a. F. bei km 2,2 auf der Markung Vaihingen a. F. abzweigt, die Gäubahn vor der Station Vaihingen a. F. überschreitet, dann der Möhringer Straße entlang geführt und endlich unter Benützung der Poststraße in den Ort Vaihingen a. F. geleitet wird. In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin durch ihren Vorstand vertreten. Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staats- eisenbahnen bestellt. Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 13. März 1903. Wilhelm. Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker.