134 Sind in einer Zwischen= oder Endstation mehr Gefangene abzusetzen, als ein Land- jäger zum Transport übernehmen darf, oder macht die besondere Gefährlichkeit eines Gefangenen eine außerordentliche Verstärkung der Begleitmannschaft bei dem Transport des Gefangenen nach dem Amtszimmer der Behörde erforderlich, so hat der Begleiter des Gefangenenwagens dem diensttuenden Stationsbeamten der nächsten Station hievon Anzeige zu machen, damit das betreffende Landjägerstationsk do auf telegraphischem oder telephonischem Wege von der Ankunft der Gefangenen rechtzeitig verständigt und in stand gesetzt wird, die Anwesenheit weiterer Begleitmannschaft behufs Empfangnahme der Gefangenen auf dem Bahnhof zu veranlassen. Ist die erforderliche Verstärkung nicht rechtzeitig zur Stelle, so wird auf Ansuchen des übernehmenden Begleiters von der Bahnverwaltung die nötige Unterstützung gewährt. § 51. Der Begleiter hat sich mit den zu befördernden Gefangenen an dem ihm von dem diensttuenden Stationsbeamten zu bezeichnenden Platz aufzustellen und hier die Ankunft des Gefangenenwagens abzuwarten. Die Unterbringung der in dem Gefangenenwagen zu befördernden Gefangenen in den Wartesälen ist nicht gestattet. Die Gefangenen sind in den Gefangenenwagen zu bringen, sobald dieser bereitsteht. Der Begleiter, welcher die Gefangenen übergibt, hat dem diensttuenden Stations- beamten auf Verlangen die erforderliche Auskunft über die Zahl der von ihm überlieferten Gefangenen, die Dauer des Transports u. s. w. zu erteilen. g 62. Den dienstlichen Anordnungen der in Uniform befindlichen oder mit Dienstabzeichen oder mit einer Legitimation versehenen Bahnbediensteten haben die Begleiter des Ge- fangenenwagens gleich sonstigen Reisenden Folge zu leisten. Den Begleitern ist strenge untersagt, irgendwelche Reisende, mögen dieselben mit Fahrkarten versehen sein oder nicht, in den Gefangenenwagen aufzunehmen. g 53. Geld und kleinere sonstige Gegenstände der Gefangenen, durch deren Vorzeigung im einzelnen die übergabe des Transports an den Begleiter des Gefangenenwagens auf-