Anlage 1 (rot). 173 Gerichtlicher Gefangener! Rönigreich (Bezeichnung der den Transport anordnenden Behörde) Transport-Schein. Württemberg. Personalbeschreibung. Alter: Größe: Gestalt: Gesichtsform: Gesichtsfarbe: Haare: Bart: Augenbrauen: Augen: Nase: Mund: Zähne: Beine: Kleidung: Besondere Kennzeichen: Hautrein, Ungezieferfrei, Gereinigt: Gesaugenwärtter: D hier bezeichnete Vor- und Zuname: Stand oder Gewerbe: Geburts- und Wohnort: Staatsangehörigkeit: Militärverhältnisse: . Landjäger . — ist durch bũrgerlihe Begleiter mit der Eisenbahn zu Fuß — zu Wagen — von Stelle zu Stelle an ungefesselt?) gefesselt Die betreffenden Behörden werden ersucht, die Vollziehung des Transports zu unterstützen. mit einem verschlossenen Schreiben einzu- liefern. , den 19 (Behörde und Unterschrift) Abgang am 19 mittags. Uhr nach *) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. "“) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. Muß der Gefangene ausnahmsweise krätzekrank oder mit Ungeziefer behaftet transportiert werden, so ist der Grund hiefür anzugeben. Erkannte Strafart: Held. Soustige Gegeustände.